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Richtlinien
für die kontrollierter Erzeugung von "UNSER LAND Kalbfleisch"
1. Allgemeine Anforderungen
Flächenbindung:
Die Anzahl der Tiere ist der betrieblichen Fläche anzupassen und
darf 2,0 GV/ha nicht überschreiten. Flächenverträge im
Landkreis sind zulässig.
Die Mäster verpflichten sich, beim Programm "Offene Stalltüre"
mitzumachen.
2. Zucht
Der Einsatz von evtl. künftig möglichen gentechnischen Zuchtmethoden
ist verboten.
3. Herkunft
Die Geburt ist nachweislich gesichert aus dem Landkreis WM-SOG und angrenzenden
am Programm beteiligten Landkreisen.
Gemästet im Landkreis WM-SOG über die gesamte Mastdauer.
4. Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Tiere erfolgt nach den geltenden Verordnungen.
5. Betreuung
Der Tierhalter oder -betreuer muss das Befinden sowie den Auslauf und/oder
die Stalleinrichtung täglich überprüfen. Kranke und verletzte
Tiere müssen ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt,
behandelt und ggf. fachgerecht und schmerzlos getötet werden. Die
Betreuung des Tierbestandes erfolgt durch regionale Fachtierärzte.
6. Kälberhaltung
Die Einstreuhaltung ist Bedingung.
Die Liegefläche pro Kalb muss ausreichend Bewegungsfreiheit lassen
und in Relation zur Körpergröße den Richtlinien der "Offenen
Stalltüre" und der Kälberhaltungsverordnung entsprechen.
Natürliches Licht, Temperatur, Frischluftzufuhr und relative Feuchtigkeit
im Stall sollen so bemessen sein, dass das Wohlbefinden der Kälber
gewährleistet ist gemäß den Richtlinien der "Offenen Stalltüre"
und der Kälberhaltungsverordnung.
Die Aufstallung erfolgt gemäß den Vorgaben der Kälberhaltungsverordnung.
7. Einsatz von Medikamenten
Der therapeutische Einsatz verschreibungspflichtiger Medikamente ist unter
Hinzuziehung des Fachtierarztes und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
erlaubt. Die Wartezeit zwischen Verabreichung von Arzneimitteln und Schlachtung
muss den Richtlinien der "Offenen Stalltür" entsprechen.
8. Fütterung:
Kälber werden mit Vollmilch gefüttert, Milchaustauscher sind
verboten. Ab der 2. Lebenswoche wird den Kälbern zusätzlich
Strukturfutter angeboten (kein Kraftfutter). Der Mehrpreis für das
Vollmilchkalb wird entsprechend vergütet.
9. Schlachtgewicht
Das Schlachtgewicht darf max..............kg betragen.
10. Transport und Schlachtung
Die WEILHEIM SCHONGAUER LAND Kälber werden im Landkreis gemästet
und auch im Landkreis geschlachtet. Der Transport und die Schlachtung
müssen so erfolgen, dass die Tiere von Stress und Leiden verschont
werden.
Vor der Schlachtung erfolgt eine amtliche Lebendbeschau der angelieferten
Schlachttiere durch den amtlichen Veterinär.
11. Qualitätsbestimmung
Während der Schlachtung wird vom Schlachthof oder vom selbstschlachtenden
Metzger über jedes geschlachtete Tier ein Schlachtprotokoll angefertigt
mit folgenden Angaben:
- Ohrmarken-Nummer des Kalbes
- das Schlachtgewicht
- das Ergebnis der Rückstandskontrollen
- Name und Anschrift des Mästers
Schlachtkörper, die aufgrund dieser verbindlichen
Erzeugerrichtlinien allen Qualitätsnormen für WEILHEIM SCHONGAUER
LAND Kalbfleisch entsprechen, werden nach dem Schlachtvorgang und Überprüfung
der vorliegenden Protokolle von einer hierzu autorisierten Person mit
dem WEILHEIM SCHONGAUER LAND Qualitätssiegel sichtbar und dauerhaft
gekennzeichnet.
12. Abrechnung
Das Schlachtprotokoll ist die verbindliche Abrechnungsgrundlage zwischen
UNSER LAND GmbH bzw. dem Metzger und dem Landwirt. Die Abrechnung erfolgt
auf der Grundlage des vereinbarten Preises, der jährlich zwischen
den Vertragspartnern neu festgelegt wird.
13. Rückstandskontrollen
Grundlage ist der gesetzliche verbindliche Rahmen.
Werden in einer Anlieferung eines Mitgliedsbetriebes Rückstände
festgestellt, die aus der Fütterung von Leistungsförderern oder
aus medikamentöser Behandlung stammen, wird der Mitgliedsbetrieb
von weiteren Lieferungen ausgeschlossen.
14. Kontrollen
Der Mäster unterwirft seinen Betrieb den Kontrollen gemäß
den Richtlinien des Programmes "Offene Stalltüre".
Darüber hinaus erklärt sich der Mäster
damit einverstanden, dass zusätzliche Kontrollen der - WEILHEIM-SCHONGAUER
LAND Solidargemeinschaft e.V. stattfinden:
- Futtermittelkontrollen
- Kontrollen zur artgerechten Tierhaltung
- Zusatzkontrollen durch den TGD (Tiergesundheitsdienst)
- Herkunftsnachweiskontrollen.
15. Änderungen und Erweiterungen in gegenseitiger
Absprache zwischen Landwirtschaft - Metzgerhandwerk, Gastronomie und WEILHEIM-SCHONGAUER
LAND Solidargemeinschaft e.V. behalten wir uns vor.
WEILHEIM-SCHONGAUER LAND Solidargemeinschaft e.V.
15. Januar 2001
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