Richtlinien für "Unser Land" Erzeugnisse und Handwerk:
Kalbfleisch
Rindfleisch
Schweinefleisch
Milch
Getreide

Bäckerhandwerk

Metzgerhandwerk


Richtlinien für die kontrollierter Erzeugung von "UNSER LAND Kalbfleisch"

1. Allgemeine Anforderungen
Flächenbindung:
Die Anzahl der Tiere ist der betrieblichen Fläche anzupassen und darf 2,0 GV/ha nicht überschreiten. Flächenverträge im Landkreis sind zulässig.

Die Mäster verpflichten sich, beim Programm "Offene Stalltüre" mitzumachen.

2. Zucht
Der Einsatz von evtl. künftig möglichen gentechnischen Zuchtmethoden ist verboten.

3. Herkunft
Die Geburt ist nachweislich gesichert aus dem Landkreis WM-SOG und angrenzenden am Programm beteiligten Landkreisen.
Gemästet im Landkreis WM-SOG über die gesamte Mastdauer.

4. Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Tiere erfolgt nach den geltenden Verordnungen.

5. Betreuung
Der Tierhalter oder -betreuer muss das Befinden sowie den Auslauf und/oder die Stalleinrichtung täglich überprüfen. Kranke und verletzte Tiere müssen ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt und ggf. fachgerecht und schmerzlos getötet werden. Die Betreuung des Tierbestandes erfolgt durch regionale Fachtierärzte.

6. Kälberhaltung
Die Einstreuhaltung ist Bedingung.
Die Liegefläche pro Kalb muss ausreichend Bewegungsfreiheit lassen und in Relation zur Körpergröße den Richtlinien der "Offenen Stalltüre" und der Kälberhaltungsverordnung entsprechen.
Natürliches Licht, Temperatur, Frischluftzufuhr und relative Feuchtigkeit im Stall sollen so bemessen sein, dass das Wohlbefinden der Kälber gewährleistet ist gemäß den Richtlinien der "Offenen Stalltüre" und der Kälberhaltungsverordnung.
Die Aufstallung erfolgt gemäß den Vorgaben der Kälberhaltungsverordnung.

7. Einsatz von Medikamenten
Der therapeutische Einsatz verschreibungspflichtiger Medikamente ist unter Hinzuziehung des Fachtierarztes und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erlaubt. Die Wartezeit zwischen Verabreichung von Arzneimitteln und Schlachtung muss den Richtlinien der "Offenen Stalltür" entsprechen.

8. Fütterung:
Kälber werden mit Vollmilch gefüttert, Milchaustauscher sind verboten. Ab der 2. Lebenswoche wird den Kälbern zusätzlich Strukturfutter angeboten (kein Kraftfutter). Der Mehrpreis für das Vollmilchkalb wird entsprechend vergütet.

9. Schlachtgewicht
Das Schlachtgewicht darf max..............kg betragen.

10. Transport und Schlachtung
Die WEILHEIM SCHONGAUER LAND Kälber werden im Landkreis gemästet und auch im Landkreis geschlachtet. Der Transport und die Schlachtung müssen so erfolgen, dass die Tiere von Stress und Leiden verschont werden.
Vor der Schlachtung erfolgt eine amtliche Lebendbeschau der angelieferten Schlachttiere durch den amtlichen Veterinär.

11. Qualitätsbestimmung
Während der Schlachtung wird vom Schlachthof oder vom selbstschlachtenden Metzger über jedes geschlachtete Tier ein Schlachtprotokoll angefertigt mit folgenden Angaben:

  • Ohrmarken-Nummer des Kalbes
  • das Schlachtgewicht
  • das Ergebnis der Rückstandskontrollen
  • Name und Anschrift des Mästers

Schlachtkörper, die aufgrund dieser verbindlichen Erzeugerrichtlinien allen Qualitätsnormen für WEILHEIM SCHONGAUER LAND Kalbfleisch entsprechen, werden nach dem Schlachtvorgang und Überprüfung der vorliegenden Protokolle von einer hierzu autorisierten Person mit dem WEILHEIM SCHONGAUER LAND Qualitätssiegel sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet.

12. Abrechnung
Das Schlachtprotokoll ist die verbindliche Abrechnungsgrundlage zwischen UNSER LAND GmbH bzw. dem Metzger und dem Landwirt. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des vereinbarten Preises, der jährlich zwischen den Vertragspartnern neu festgelegt wird.

13. Rückstandskontrollen
Grundlage ist der gesetzliche verbindliche Rahmen.
Werden in einer Anlieferung eines Mitgliedsbetriebes Rückstände festgestellt, die aus der Fütterung von Leistungsförderern oder aus medikamentöser Behandlung stammen, wird der Mitgliedsbetrieb von weiteren Lieferungen ausgeschlossen.

14. Kontrollen
Der Mäster unterwirft seinen Betrieb den Kontrollen gemäß den Richtlinien des Programmes "Offene Stalltüre".

Darüber hinaus erklärt sich der Mäster damit einverstanden, dass zusätzliche Kontrollen der - WEILHEIM-SCHONGAUER LAND Solidargemeinschaft e.V. stattfinden:

  • Futtermittelkontrollen
  • Kontrollen zur artgerechten Tierhaltung
  • Zusatzkontrollen durch den TGD (Tiergesundheitsdienst)
  • Herkunftsnachweiskontrollen.

15. Änderungen und Erweiterungen in gegenseitiger Absprache zwischen Landwirtschaft - Metzgerhandwerk, Gastronomie und WEILHEIM-SCHONGAUER LAND Solidargemeinschaft e.V. behalten wir uns vor.

WEILHEIM-SCHONGAUER LAND Solidargemeinschaft e.V.
15. Januar 2001