Richtlinien für "Unser Land" Erzeugnisse und Handwerk:
Kalbfleisch
Rindfleisch
Schweinefleisch
Milch
Getreide

Bäckerhandwerk

Metzgerhandwerk


Verbindliche Produktionsrichtlinien für die kontrollierte Erzeugung von
UNSER LAND Rindfleisch

1. Allgemeine Anforderungen
Flächenbindung:
Die Anzahl der Tiere ist der betrieblichen Fläche anzupassen und darf 2,5 GV/ha nicht überschreiten. Flächenverträge im Landkreis sind zulässig.
Die Mäster verpflichten sich, beim Programm "Offene Stalltüre" mitzumachen.

2. Zucht
Der Einsatz von evtl. künftig möglichen gentechnischen Zuchtmethoden ist verboten.

3. Herkunft
Die Geburt ist nachweislich gesichert aus dem jeweiligen Landkreis bzw. den Landkreisen, die UNSER LAND angeschlossen sind.
Gemästet im jeweiligen Landkreis bzw. in Landkreisen, die UNSER LAND angeschlossen sind, über die gesamte Mastdauer.
Empfohlen wird der Bezug der Kälber von UNSER LAND Bauern. Die Kälber dürfen nur mit Vollmilch aufgezogen sein. Sie verbleiben so lange im Milchviehbetrieb, bis sie entwöhnt und auf die heimischen Futtermittel umgestellt sind (Gewicht ca. 250 kg).

4. Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Tiere erfolgt nach den geltenden Verordnungen.

5. Betreuung
Der Tierhalter oder -betreuer muß das Befinden der Tiere sowie den Auslauf und/oder die Stalleinrichtungen täglich überprüfen. Kranke und verletzte Tiere müssen auf ihren Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt und ggf. fachgerecht und schmerzlos getötet werden. Es ist eine Betreuungsvereinbarung mit einem Tierarzt zu treffen.

6. Rinderhaltung

  • Strohhaltung, konventionelle Haltung und Weidehaltung
  • Die Liegefläche pro Tier muß ausreichend Bewegungsfreiheit lassen und in Relation zur Körpergröße stehen gemäß den Richtlinien der "Offenen Stalltür".
  • Natürliches Licht, Temperatur, Frischluftzufuhr und relative Feuchtigkeit im Stall sollen so bemessen sein, daß das Wohlbefinden der Tiere gewährleistet ist gemäß den Richtlinien der "Offenen Stalltüre".

7. Einsatz von Medikamenten
Der therapeutische Einsatz ist unter Hinzuziehung des Tierarztes und Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift erlaubt. Die Wartezeit zwischen Verabreichung von Arzneimitteln und Schlachtung muß mindestens den Richtlinien der "Offenen Stalltüre" entsprechen.

8. Fütterung

  • 100 % des Grundfutters müssen von betriebseigenen Flächen oder aus dem Landkreis stammen.
  • Energiereiche Kraftfuttermittel müssen überwiegend aus betriebseigenen Komponenten zusammengestellt werden. Erlaubt sind auch Futtermittel, die bei der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten aus dem Landkreis anfallen, auch wenn die Verarbeitungsstätte außerhalb des Landkreises liegt und die landwirtschaftlichen Produkte nur z.T. aus dem Landkreis sind, z.B. Zuckerschnitzel, Biertreber u.ä. Es dürfen keine Getreidesubstitute wie z.B. Maiskleber, Kornglutenfeet, Tabioka usw. verwendet werden.
  • Gentechnisch manipulierte Futterbestandteile oder Futtermittel, die mit Hilfe von gentechnischen Verfahren erzeugt wurden oder Pflanzen, die von gentechnisch manipuliertem Saatgut stammen, sind in der UNSER LAND Qualitätsfleischerzeugung verboten. Wenn gentechnikfreies Saatgut bzw. Futtermittel nur unter teureren Bedingungen bezogen werden können, muß eine Nachkalkulation erfolgen.
  • Eiweißfutter: Ab der Unterschrift unter diese Richtlinien ist der Einsatz von importiertem Soja verboten. Es müssen alternative gentechnikfreie einheimische Eiweiß-Futtermittel eingesetzt werden: z.B. Rapskuchen, Ackerbohnen, Erbsen, heimisches Soja.
  • Der Einsatz von Leistungsförderern in der Mastperiode ist verboten.

9. Bewirtschaftungsintensität

  • Grünlandnutzung:
    Kein Einsatz von chem. Pflanzenschutzmitteln, außer z.B. Einzelbekämpfung.
  • Ackernutzung: Maisanteil in der Fruchtfolge höchstens 1/3.
  • Einsatzverbot von Halmverkürzern: Nach einer Laufzeit des Fleischprogrammes von 2 Jahren muß über das Verbot von Halmverkürzern im Getreideanbau diskutiert werden bei entsprechender Vergütung durch den Minderertrag.

10. Transport und Schlachtung
Die UNSER LAND Tiere werden im nächstgelegenen Schlachthof bzw. bei Metzgereien mit eigenem Schlachthof geschlachtet. Der Transport und die Schlachtung müssen so erfolgen, daß die Tiere von Streß und Leiden verschont werden.
Vor der Schlachtung erfolgt eine Lebendbeschau der angelieferten Schlachttiere durch den Veterinär.

11. Qualitätsbestimmung
Während der Schlachtung wird vom jeweiligen Schlachthof bzw. den Metzgereien über jedes geschlachtete Tier ein Schlachtprotokoll angefertigt mit folgenden Angaben:

  • Ohrmarken-Nummer des Schlachtkörpers
  • Name u. Anschrift des Mästers
  • das Schlachtgewicht
  • die Ergebnisse der neutralen Klassifizierung
Schlachtkörper, die aufgrund dieser verbindlichen Erzeugerrichtlinien allen Qualitätsnormen für UNSER LAND Rindfleisch entsprechen, werden nach dem Schlachtvorgang und Überprüfung der vorliegenden Protokolle von einer hierzu autorisierten Person mit dem UNSER LAND Qualitätssiegel (bzw. dem Siegel des jeweiligen Landkreises, z.B. STARNBERGER LAND) sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet.

12. Abrechnung
Das Schlachtprotokoll ist die verbindliche Abrechnungsgrundlage zwischen dem Metzger und dem Landwirt. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Festpreise in Abhängigkeit von der erzielten Klassifizierung.

13. Rückstandskontrollen
Grundlage ist der gesetzlich verbindliche Rahmen.
Werden in einer Anlieferung eines Mitgliedsbetriebes Rückstände festgestellt, die aus der Fütterung von Leistungsförderern oder aus medikamentöser Behandlung stammen, wird der Mitgliedsbetrieb von weiteren Lieferungen ausgeschlossen.

14. Kontrollen

  • Der Mäster unterwirft seinen Betrieb den Kontrollen gemäß den Richtlinien des Programms "Offene Stalltür".
  • Darüber hinaus erklärt sich der Mäster damit einverstanden, daß zusätzliche Kontrollen von UNSER LAND stattfinden:
  • Futtermittelkontrollen
  • Kontrollen zur artgerechten Tierhaltung
  • Zusatzkkontrollen durch den TGD
  • Herkunftsnachweiskontrollen.

15. Schlachtgewicht
Untergrenze: 320 kg, Obergrenze 390 kg. Für Jungbullen innerhalb dieses Schlachgewichtes wird der vereinbarte Zuschlag für die 100%ige Fütterung mit heimischen Futtermitteln bezahlt.

Änderungen und Erweiterungen in gegenseitiger Absprache Landwirtschaft - Metzgerhandwerk/EU-Zerlege- und Verarbeitungsbetrieb - Lebensmitteleinzelhandel und UNSER LAND behalten wir uns vor.