|
Verbindliche
Produktionsrichtlinien für die kontrollierte
Erzeugung von
UNSER LAND Rindfleisch
1. Allgemeine Anforderungen
Flächenbindung:
Die Anzahl der Tiere
ist der betrieblichen Fläche anzupassen und darf 2,5 GV/ha nicht überschreiten.
Flächenverträge im Landkreis sind zulässig.
Die Mäster verpflichten sich, beim Programm "Offene Stalltüre" mitzumachen.
2. Zucht
Der Einsatz von evtl. künftig möglichen gentechnischen Zuchtmethoden ist
verboten.
3. Herkunft
Die Geburt ist nachweislich gesichert aus dem jeweiligen Landkreis bzw.
den Landkreisen, die UNSER LAND angeschlossen sind.
Gemästet im jeweiligen Landkreis bzw. in Landkreisen, die UNSER LAND angeschlossen
sind, über die gesamte Mastdauer.
Empfohlen wird der Bezug der Kälber von UNSER LAND Bauern. Die Kälber
dürfen nur mit Vollmilch aufgezogen sein. Sie verbleiben so lange im Milchviehbetrieb,
bis sie entwöhnt und auf die heimischen Futtermittel umgestellt sind (Gewicht
ca. 250 kg).
4. Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Tiere erfolgt nach den geltenden Verordnungen.
5. Betreuung
Der Tierhalter oder -betreuer muß das Befinden der Tiere sowie den Auslauf
und/oder die Stalleinrichtungen täglich überprüfen. Kranke und verletzte
Tiere müssen auf ihren Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt
und ggf. fachgerecht und schmerzlos getötet werden. Es ist eine Betreuungsvereinbarung
mit einem Tierarzt zu treffen.
6. Rinderhaltung
- Strohhaltung, konventionelle
Haltung und Weidehaltung
- Die Liegefläche pro Tier muß
ausreichend Bewegungsfreiheit lassen und in Relation zur Körpergröße
stehen gemäß den Richtlinien der "Offenen Stalltür".
- Natürliches Licht, Temperatur,
Frischluftzufuhr und relative Feuchtigkeit im Stall sollen so bemessen
sein, daß das Wohlbefinden der Tiere gewährleistet ist gemäß den Richtlinien
der "Offenen Stalltüre".
7. Einsatz von Medikamenten
Der therapeutische Einsatz ist unter Hinzuziehung des Tierarztes und Einhaltung
der gesetzlichen Vorschrift erlaubt. Die Wartezeit zwischen Verabreichung
von Arzneimitteln und Schlachtung muß mindestens den Richtlinien der "Offenen
Stalltüre" entsprechen.
8. Fütterung
- 100 % des Grundfutters müssen
von betriebseigenen Flächen oder aus dem Landkreis stammen.
- Energiereiche Kraftfuttermittel
müssen überwiegend aus betriebseigenen Komponenten zusammengestellt
werden. Erlaubt sind auch Futtermittel, die bei der Verarbeitung von
landwirtschaftlichen Produkten aus dem Landkreis anfallen, auch wenn
die Verarbeitungsstätte außerhalb des Landkreises liegt und die landwirtschaftlichen
Produkte nur z.T. aus dem Landkreis sind, z.B. Zuckerschnitzel, Biertreber
u.ä. Es dürfen keine Getreidesubstitute wie z.B. Maiskleber, Kornglutenfeet,
Tabioka usw. verwendet werden.
- Gentechnisch manipulierte Futterbestandteile
oder Futtermittel, die mit Hilfe von gentechnischen Verfahren erzeugt
wurden oder Pflanzen, die von gentechnisch manipuliertem Saatgut stammen,
sind in der UNSER LAND Qualitätsfleischerzeugung verboten. Wenn gentechnikfreies
Saatgut bzw. Futtermittel nur unter teureren Bedingungen bezogen werden
können, muß eine Nachkalkulation erfolgen.
- Eiweißfutter: Ab der Unterschrift
unter diese Richtlinien ist der Einsatz von importiertem Soja verboten.
Es müssen alternative gentechnikfreie einheimische Eiweiß-Futtermittel
eingesetzt werden: z.B. Rapskuchen, Ackerbohnen, Erbsen, heimisches
Soja.
- Der Einsatz von Leistungsförderern
in der Mastperiode ist verboten.
9. Bewirtschaftungsintensität
- Grünlandnutzung:
Kein Einsatz von chem. Pflanzenschutzmitteln, außer z.B. Einzelbekämpfung.
- Ackernutzung: Maisanteil in
der Fruchtfolge höchstens 1/3.
- Einsatzverbot von Halmverkürzern:
Nach einer Laufzeit des Fleischprogrammes von 2 Jahren muß über das
Verbot von Halmverkürzern im Getreideanbau diskutiert werden bei entsprechender
Vergütung durch den Minderertrag.
10. Transport und Schlachtung
Die UNSER LAND Tiere werden im nächstgelegenen Schlachthof bzw. bei Metzgereien
mit eigenem Schlachthof geschlachtet. Der Transport und die Schlachtung
müssen so erfolgen, daß die Tiere von Streß und Leiden verschont werden.
Vor der Schlachtung erfolgt eine Lebendbeschau der angelieferten Schlachttiere
durch den Veterinär.
11. Qualitätsbestimmung
Während der Schlachtung wird vom jeweiligen Schlachthof bzw. den Metzgereien
über jedes geschlachtete Tier ein Schlachtprotokoll angefertigt mit folgenden
Angaben:
- Ohrmarken-Nummer des Schlachtkörpers
- Name u. Anschrift des Mästers
- das Schlachtgewicht
- die Ergebnisse der neutralen
Klassifizierung
Schlachtkörper, die aufgrund dieser
verbindlichen Erzeugerrichtlinien allen Qualitätsnormen für UNSER LAND Rindfleisch
entsprechen, werden nach dem Schlachtvorgang und Überprüfung der vorliegenden
Protokolle von einer hierzu autorisierten Person mit dem UNSER LAND Qualitätssiegel
(bzw. dem Siegel des jeweiligen Landkreises, z.B. STARNBERGER LAND) sichtbar
und dauerhaft gekennzeichnet.
12. Abrechnung
Das Schlachtprotokoll ist die verbindliche Abrechnungsgrundlage zwischen
dem Metzger und dem Landwirt. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage
der vertraglich vereinbarten Festpreise in Abhängigkeit von der erzielten
Klassifizierung.
13. Rückstandskontrollen
Grundlage ist der gesetzlich verbindliche Rahmen.
Werden in einer Anlieferung eines Mitgliedsbetriebes Rückstände festgestellt,
die aus der Fütterung von Leistungsförderern oder aus medikamentöser Behandlung
stammen, wird der Mitgliedsbetrieb von weiteren Lieferungen ausgeschlossen.
14. Kontrollen
- Der Mäster unterwirft seinen
Betrieb den Kontrollen gemäß den Richtlinien des Programms "Offene Stalltür".
- Darüber hinaus erklärt sich
der Mäster damit einverstanden, daß zusätzliche Kontrollen von UNSER
LAND stattfinden:
- Futtermittelkontrollen
- Kontrollen zur artgerechten
Tierhaltung
- Zusatzkkontrollen durch den
TGD
- Herkunftsnachweiskontrollen.
15. Schlachtgewicht
Untergrenze: 320 kg, Obergrenze 390 kg. Für Jungbullen innerhalb dieses
Schlachgewichtes wird der vereinbarte Zuschlag für die 100%ige Fütterung
mit heimischen Futtermitteln bezahlt.
Änderungen und Erweiterungen in
gegenseitiger Absprache Landwirtschaft - Metzgerhandwerk/EU-Zerlege- und
Verarbeitungsbetrieb - Lebensmitteleinzelhandel und UNSER LAND behalten
wir uns vor.
|