Richtlinien für "Unser Land" Erzeugnisse und Handwerk:
Kalbfleisch
Rindfleisch
Schweinefleisch
Milch
Getreide

Bäckerhandwerk

Metzgerhandwerk


Richtlinien für den Anbau von kontrolliert, ungespritzt erzeugtem Getreide

Die nachfolgenden Regelungen beziehen sich auf die jeweilige im kontrollierten Vertragsanbau gemeldete Fläche.

1. Standort, Boden

  • kein Klärschlamm-, Klärschlammgemisch in den letzten 5 Jahren und zukünftig
  • keine Flächen im regelmäßigen Überschwemmungsbereich
  • die Vertragsfläche muß im Landkreis Fürstenfeldbruck liegen
  • der Viehbesatz darf 2 GV/ha nicht überschreiten
  • Bodenschonende Anbautechnik

2. Fruchtfolge
Die nachfolgend aufgeführten Fruchtfolgeanforderungen sind innerhalb eines Zeitraumes von höchstens 5 Jahren (aktuelles Anbaujahr und max. 4 Jahre vorher) einzuhalten.

  • es muß eine mindestens 3-gliedrige Fruchtfolge eingehalten werden
  • Weizen muß nach einer Blattfrucht oder Stillegung stehen
  • Roggen muß nach einer Blattfrucht oder Blattfruchtgetreide stehen
  • ein Nachbau der gleichen Frucht ist nicht erlaubt
  • der Maisanteil darf 33 % in der Fruchtfolge nicht überschreiten
  • wendende Bodenbearbeitung bei Getreide und Mais als Vorfrucht vor dem Vertragsanbau
  • der Getreideanteil der Anbaufläche des Betriebes darf maximal 75% betragen

3. Saatgut und Sorten
Es darf nur zertifiziertes Saatgut der vertraglich vereinbarten Sorte verwendet werden. Hinsichtlich der Sortenwahl stimmen sich Käufer und Erzeuger ab.

4. Pflanzenernährung

  • Die Grunddüngung (P2O5 , K2O, Kalk) erfolgt auf der Basis der regelmäßig durchgeführten Bodenuntersuchung ( mindestens alle 4 Jahre )
  • Die Stickstoffversorgung erfolgt durch terminierte Düngemaßnahmen in organischer und/oder mineralischer Form.
  • Die Düngeempfehlungen der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau sind einzuhalten.
  • Eine zeitgerechte N-Untersuchung des Bodens muß dort alljährlich durchgeführt werden, wo es von der Bodenart her sinnvoll ist ( Ausnahmen: Sand-, Kies- und Moorböden )

5. Pflanzenschutz

  • Die Bekämpfung von Unkräutern, Krankheiten und Schädlingen erfolgt durch bestandshygienische Maßnahmen biologischer und anbautechnischer Art.
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt ( Ausnahme: Beizung des Saatgutes ).
  • Das Befahren der vertraglich festgelegten Flächen mit Geräten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist verboten ( auch für Flüssigdüngung ).
  • Eine Verwendung von Wachstumsreglern ist verboten.
  • Sollte neben dem zum kontrollierten Anbau angemeldeten Schlag die gleiche Frucht angebaut werden, so ist dazwischen ein unbebauter Trennstreifen in 30 - 40 cm Breite anzulegen.
  • Der Einsatz von Totalherbiziden zur Saatvorbereitung ist nach Stillegung nicht erlaubt, bzw. muß mit dem Amt für Landwirtschaft und der Erzeugergemeinschaft abgestimmt werden.

6. Schlagkartei
Für die Anbaufläche ist eine Schlagkartei bzw. Feldkarte zu führen, in der alle acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen aufgezeichnet werden.

7. Ernte, Lagerung
Das gesamte vom Vertrag erfaßte Erntegut wird, getrennt nach Sorten und Anbauweise, gelagert und geliefert. Die Lagerung auf dem Erzeugerbetrieb ist nur dann zulässig, wenn dieser über geeignete Lagermöglichkeiten verfügt.

Das Kontrollkonzept umfaßt folgende Maßnahmen:
Seitens des Erzeugerringes (LKP) wurden über EDV die o.a. Anbauvorhaben erfaßt. Überprüft werden dabei:

  • Erzeugerringmitgliedschaft
  • Durchgeführte Bodenuntersuchungen
  • Fruchtfolge
  • Führung der Schlagkartei
  • Nachweis Z-Saatgut
  • Bestandsbeschilderung

Der Feldbestand wird mindestens zweimal während der Vegetation durch den Erzeugerring besichtigt. Probenahme und ldentitätssicherung erfolgt nach den Maßgaben der vom LKP für Getreide erlassenen Prüfrichtlinien. Das LKP kann eine stichprobenweise Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände des Erntegutes veranlassen. Der Lagerraum wird zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Lagerung durch das LKP überprüft.
Des weiteren werden regelmäßig Mehlproben beim Müller/Bäcker sowie Brotproben beim Bäcker entnommen und auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht.

Qualitätskriterien für Roggen und Weizen
Das Getreide ist zur menschlichen Ernährung vorgesehen. Es muß gesund, handelsüblich sein und den geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen. Weizen und Roggen:

- Keimfähigkeit: mind. 90 %
- Feuchtigkeitsgehalt: max. 14,5 %
- Auswuchs: Interventionsbestimmungen
- Fremdkornbesatz: Interventionsbestimmungen
- Bruchkorn: Interventionsbestimmungen
- Schwarzbesatz: lnterventionsbestimmungen
- Schmachtkorn: lnterventionsbestimmungen
- Protein: mind. 12,5 % (Weizen)
- Feuchtkleber: mind. 29,0 % (Weizen)
- Sedimentationswert: mind. 40 (Weizen)
- Fallzahl: mind. 220 sek. (Weizen)
- Fallzahl: mind. 150 sek. (Roggen)