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Richtlinien
für den Anbau von kontrolliert, ungespritzt erzeugtem Getreide
Die nachfolgenden
Regelungen beziehen sich auf die jeweilige im kontrollierten Vertragsanbau
gemeldete Fläche.
1. Standort,
Boden
- kein Klärschlamm-,
Klärschlammgemisch in den letzten 5 Jahren und zukünftig
- keine
Flächen im regelmäßigen Überschwemmungsbereich
- die Vertragsfläche
muß im Landkreis Fürstenfeldbruck liegen
- der Viehbesatz
darf 2 GV/ha nicht überschreiten
- Bodenschonende
Anbautechnik
2. Fruchtfolge
Die nachfolgend aufgeführten Fruchtfolgeanforderungen sind innerhalb eines
Zeitraumes von höchstens 5 Jahren (aktuelles Anbaujahr und max. 4 Jahre
vorher) einzuhalten.
- es muß
eine mindestens 3-gliedrige Fruchtfolge eingehalten werden
- Weizen
muß nach einer Blattfrucht oder Stillegung stehen
- Roggen
muß nach einer Blattfrucht oder Blattfruchtgetreide stehen
- ein Nachbau
der gleichen Frucht ist nicht erlaubt
- der Maisanteil
darf 33 % in der Fruchtfolge nicht überschreiten
- wendende
Bodenbearbeitung bei Getreide und Mais als Vorfrucht vor dem Vertragsanbau
- der Getreideanteil
der Anbaufläche des Betriebes darf maximal 75% betragen
3. Saatgut
und Sorten
Es darf nur zertifiziertes Saatgut der vertraglich vereinbarten Sorte
verwendet werden. Hinsichtlich der Sortenwahl stimmen sich Käufer und
Erzeuger ab.
4. Pflanzenernährung
- Die Grunddüngung
(P2O5 , K2O, Kalk) erfolgt auf der Basis der regelmäßig durchgeführten
Bodenuntersuchung ( mindestens alle 4 Jahre )
- Die Stickstoffversorgung
erfolgt durch terminierte Düngemaßnahmen in organischer und/oder mineralischer
Form.
- Die Düngeempfehlungen
der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau sind einzuhalten.
- Eine zeitgerechte
N-Untersuchung des Bodens muß dort alljährlich durchgeführt werden,
wo es von der Bodenart her sinnvoll ist ( Ausnahmen: Sand-, Kies- und
Moorböden )
5. Pflanzenschutz
- Die Bekämpfung
von Unkräutern, Krankheiten und Schädlingen erfolgt durch bestandshygienische
Maßnahmen biologischer und anbautechnischer Art.
- Der Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt ( Ausnahme: Beizung des
Saatgutes ).
- Das Befahren
der vertraglich festgelegten Flächen mit Geräten zur Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln ist verboten ( auch für Flüssigdüngung ).
- Eine
Verwendung von Wachstumsreglern ist verboten.
- Sollte
neben dem zum kontrollierten Anbau angemeldeten Schlag die gleiche Frucht
angebaut werden, so ist dazwischen ein unbebauter Trennstreifen in 30
- 40 cm Breite anzulegen.
- Der Einsatz
von Totalherbiziden zur Saatvorbereitung ist nach Stillegung nicht erlaubt,
bzw. muß mit dem Amt für Landwirtschaft und der Erzeugergemeinschaft
abgestimmt werden.
6. Schlagkartei
Für die Anbaufläche ist eine Schlagkartei bzw. Feldkarte zu führen, in
der alle acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen aufgezeichnet werden.
7. Ernte,
Lagerung
Das gesamte vom Vertrag erfaßte Erntegut wird, getrennt nach Sorten und
Anbauweise, gelagert und geliefert. Die Lagerung auf dem Erzeugerbetrieb
ist nur dann zulässig, wenn dieser über geeignete Lagermöglichkeiten verfügt.
Das Kontrollkonzept
umfaßt folgende Maßnahmen:
Seitens des Erzeugerringes (LKP) wurden über EDV die o.a. Anbauvorhaben
erfaßt. Überprüft werden dabei:
- Erzeugerringmitgliedschaft
- Durchgeführte
Bodenuntersuchungen
- Fruchtfolge
- Führung
der Schlagkartei
- Nachweis
Z-Saatgut
- Bestandsbeschilderung
Der Feldbestand
wird mindestens zweimal während der Vegetation durch den Erzeugerring
besichtigt. Probenahme und ldentitätssicherung erfolgt nach den Maßgaben
der vom LKP für Getreide erlassenen Prüfrichtlinien. Das LKP kann eine
stichprobenweise Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände des Erntegutes
veranlassen. Der Lagerraum wird zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen
Lagerung durch das LKP überprüft.
Des weiteren werden regelmäßig Mehlproben beim Müller/Bäcker sowie Brotproben
beim Bäcker entnommen und auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht.
Qualitätskriterien
für Roggen und Weizen
Das Getreide ist zur menschlichen Ernährung vorgesehen. Es muß gesund,
handelsüblich sein und den geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen
entsprechen. Weizen und Roggen:
| -
Keimfähigkeit: |
mind.
90 % |
| -
Feuchtigkeitsgehalt: |
max.
14,5 % |
| -
Auswuchs: |
Interventionsbestimmungen |
| -
Fremdkornbesatz: |
Interventionsbestimmungen |
| -
Bruchkorn: |
Interventionsbestimmungen
|
| -
Schwarzbesatz: |
lnterventionsbestimmungen |
| -
Schmachtkorn: |
lnterventionsbestimmungen |
| -
Protein: |
mind.
12,5 % (Weizen) |
|
- Feuchtkleber: |
mind.
29,0 % (Weizen) |
| -
Sedimentationswert: |
mind.
40 (Weizen) |
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- Fallzahl: |
mind.
220 sek. (Weizen) |
| -
Fallzahl: |
mind.
150 sek. (Roggen) |
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