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Richtlinien
für das Bäckerhandwerk
Präambel
In Rahmen der Versorgung der Verbraucher in der Stadt-Landpartnerschaft
UNSER LAND mit Grundnahrungsmitteln wurden im Rahmen des UNSER LAND-Gedankens
Richtlinien für alle Stufen von Erzeugung, Transport und Verarbeitung
festgelegt. Diese sollen dazu dienen, den Verbrauchern über einen nachvollziehbaren,
neutral kontrollierten Weg des Nahrungsmittels Sicherheit in seiner Ernährung
zu geben und zugleich durch die enge Einbeziehung von Landwirtschaft und
Handwerk diese zu stützen, Arbeitsplätze zu sichern und durch möglichst
schadstoffarme Erzeugung auf allen Stufen die Umwelt zu schützen.
Mehl
Als Mehle werden in den Bäckereien die im
Rahmen des Vertrages mit der UNSER LAND GmbH eingekauften Mehlsorten verwandt:
- In Bäckereien, die nur "UNSER LAND* Brot" als alleinige
Sorte daraus herstellen, ausschließlich diese Mehle für das "UNSER LAND-
Brot".
- Weitere Backwaren dürfen nicht mit dem Zeichen
"UNSER LAND" beworben werden, oder der Eindruck erweckt werden, daß
diese aus "UNSER LAND-Mehl" gebacken sind.
- In Bäckereien, die ihren Betrieb auf den Einsatz
von "UNSER LAND-Mehlen" im gesamten Bereich des Brot- und Kleinbackwarenbereichs
umgestellt haben, werden dort ausschließlich diese Vertragsmehle eingesetzt.
Der Einsatz weiterer Mehle ist nur dort zulässig, wo ein entsprechendes
Produkt über UNSER LAND nicht oder noch nicht beziehbar ist.
Backzusatzstoffe
Die "UNSER LAND-Backwaren" sind ohne chemische Backhilfsstoffe oder Konservierungsmittel
nur mit Hilfe von Natursauerteig, Hefe, Salz und ggf. weiteren den Sorten
zuzurechnenden Zutaten wie z.B. Sonnenblumenkernen gebacken. Bei den sonstigen
Zutaten sollte möglichst auf Herkunft aus kontrollierten Beständen oder
Unbedenklichkeitsnachweisen geachtet werden.
Kontrolle
Die Bäckereien, die "UNSER LAND-Mehl" verarbeiten erklären sich damit
einverstanden, daß die in allen Produktions- und Erzeugerstufen üblichen
spezifischen Kontrollen durch "UNSER LAND" in ihren Betrieben durchgeführt
werden.
Diese Kontrollen werden durch Beauftragte der UNSER LAND GmbH, die entweder
aus neutralen Personenkreisen, neutralen Kontrollinstituten wie Labors
oder des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung oder der Gesellschaft
selbst angehören, durchgeführt.
Kontrolliert werden zum einen durch Warenproben die eingesetzten Mehle
und die Backprodukte, zum anderen das Verhältnis von eingesetztem Mehl
zu verkaufter Ware. Letzteres bei Herstellern von nur UNSER LAND Brotsorten
durch Etikettenkontrolle, bei ganz umgestellten Betrieben über Einsicht
in den Teil der Buchführung, aus dem dieses Verhältnis des Wareneinsatzes
entnommen werden kann.
Förderung des UNSER LAND-Gedankens
Der Verarbeiter von UNSER LAND-Produkten verpflichtet sich, alle Gelegenheiten
wahrzunehmen, Inhalte und Gedanken des Programmes zu berücksichtigen und
zu fördern sowie seinen gesamten Betrieb zügig auf die Mehlherkunftsbasis
"UNSER LAND" abzustimmen und umzustellen.
Als äußeres Zeichen der Unterstützung des Gedankens der verantwortungsvollen
Zusammenarbeit von Getreideproduktion, Transport, Vermahlung, Verarbeitung
in Bäckerhandwerksbetrieben tritt er der "UNSER LAND-Solidargemeinschaft",
den Trägerverein der UNSER LAND Idee bei.
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